Fahrraddiebstahl
Gerade im Schadenfall ist es wichtig, dass Sie als Versicherungsnehmer professionell handeln.
Wir möchten Sie bitten, die folgenden Verhaltensregeln stets zu beachten. Diese Punkte unterstützen eine zügige und reibungslose Schadenregulierung. Eine Nichtbeachtung kann den Verlust des Versicherungsschutzes nach sich ziehen.
- Erstatten Sie unverzüglich Anzeige bei der Polizei. Erfragen Sie bitte das Aktenzeichen unter dem der Vorgang bearbeitet wird. (ggfs. benötigt der Versicherer die Bescheinigung über eine Anzeigenerstattung)
- Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
- Reichen Sie die Bescheinigung über Erstattung einer Strafanzeige mit der Tagebuchnummer der Polizei und der Anschrift der aufnehmenden Stelle
- Reichen Sie den Erstanschaffungsbeleg des Fahrrades ein
- Reichen Sie ALLE Schlüssel von der Fahrradsicherungsanlage ein (z. B. Schloss)
- Melden Sie das „Abhandenkommen“ dem örtlichen Fundbüro und fragen nach ca. 3 Wochen nach.
- Ist kein Original-Anschaffungsbeleg vorhanden, reichen Sie eine Zweitschrift ein oder Fotos / Gebrauchsanweisung, Fahrradpass etc.
Gerne unterstützen wir Sie bei der korrekten Abwicklung des Schadens. Bitte rufen Sie uns bei Fragen einfach kurz an!