Unfalltodesfallleistung

Die Todesfallleistung hat im Grunde zwei Aufgaben. Zum einen wird nach Versterben der versicherten Person durch einen Unfall die vereinbarte Summe ausbezahlt (ähnlich einer Risikolebensversicherung). Damit können beispielsweise das Begräbnis, die Grabstelle und die Trauerfeier abgedeckt werde.

Zum anderen hat die versicherte Person innerhalb eines Jahres nach dem Unfall - wenn davon auszugehen ist, dass es zu einem bleibenden Schaden führen wird - Anspruch auf eine Vorschusszahlung, wenn und soweit eine Todesfallsumme versichert ist. Diese Zahlung ist dann maximiert auf die Höhe der Unfalltodesfallleistung.

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